Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Vermittlung für Mieter ist provisionsfrei

Die Vermittlung einer möblierten/unmöblierten Wohnung oder Haus durch ZEITWOHNEN Regensburg ist für den Mieter provisionsfrei.

2. Mietangebote

Der Mieter erhält von ZEITWOHNEN Regensburg Mietangebote, telefonisch oder in Textform (Email oder Fax). Sollte dem Mieter ein angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies umgehend (binnen 24 Stunden) ZEITWOHNEN Regensburg mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.

3. Verbot der Weitergabe von Mietangeboten an Dritte

Der Mieter darf Mietangebote, die er von ZEITWOHNEN Regensburg erhalten hat, nicht an Dritte weitergeben. Die Mietangebote sind nur für den Mietinteressenten bestimmt. Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber ZEITWOHNEN Regensburg ggf. auf Schadensersatz (falls ZEITWOHNEN Regensburg die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermieten kann).

4. ZEITWOHNEN Regensburg ist nicht Partei des Mietvertrags

Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter, nicht ZEITWOHNEN Regensburg. ZEITWOHNEN Regensburg haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

5. Auskunftspflicht des Mieters

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Anmeldung seiner Wohnungssuche auf www.zeitwohnen-regensburg.de wahrheitsgemäß auszufüllen.

5.2 Wenn der Mieter mündlich oder schriftlich einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, das ihm von der ZEITWOHNEN Regensburg angeboten wurde abschließt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, der ZEITWOHNEN Regensburg mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.

5.3 Wenn der Mieter das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert, so hat er dies jeweils unverzüglich und vorab der ZEITWOHNEN Regensburg mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.

6. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

6.1 Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

Stand: 12/2016

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